junge Leute in den USA, die bislang auf Straßen Werbeschilder hochgehalten haben, können Sign Spinner werden: Straßen-Artistik der ganz hohen Kunst ist bei "Arrow Advertising" zu erlernen.
Screenshot Video von Arrow Advertising
Hier der Link zu diesem Video: http://www.youtube.com/watch?v=x_A4XJalsE0
das nenne ich eine höchst gelungene Partnerschaft, die hier im Verbund angeboten wird. Sollte der Weg zum Finanzamt zu heftigem Unwohlsein führen, kann der Schaden gleich einige Meter weiter behoben werden.
Autor: Hartmut 910 Titel: Zum Gesundheitsamt und Finanzamt Erlangen Portal: pixelio.de
Pech in der Liebe, Glück im Spiel - so lautet das umgebaute Sprichwort, um sich den nötigen Optimismus zum Glücksspiel als Glaubenssatz einzureden. Wer es nicht an den Original-Schauplatz in die Staaten schafft, kann es ja im Bonsai-Format versuchen.
wenn ein geliebter Mensch aus dem Freundes- oder Familienkreis stirbt, dann wird sein "Bild" im Herzen weiter getragen. Ganz anders verhält es sich mit verstorbenen Künstlern. Hier wird das Andenken weniger ruhig bewahrt, denn der Tod ist profitabel vermarktbar.
Autor: Dieter Schütz Titel: Superstar Elvis Portal: pixelio.de
die Lebensaufgabe eines Einkaufswagens besteht mit seiner Geburt darin, ein (aus)gefülltes Leben zu führen. Im Teleshopping gibt es gegen einen Aufpreis sogar noch übermäßig gut gelaunte Moderatoren dazu.
Autor: Thorben Wengert Titel: Einkaufen ist teuer Portal: pixelio.de
auch wenn die Rahmenbedingungen für Gründer in Deutschland nicht so positiv ausfallen im Vergleich zu anderen Ländern, so lässt es sich dennoch schaffen - eine sorgfältige Vorbereitung lässt die Hürden kleiner werden.
Autor: Gerd Altmann/Shapes:BadMonkey Titel: Wir schaffen jede Hürde Portal: pixelio.de
vernetztes Denken ist eine Kunst für sich - zum Glück übernimmt diesen Job das Gehirn freiwillig und sogar gerne. Und was als unbekannt wahrgenommen wird, füllt das Hirn einfach mit bereits abgespeicherten Sequenzen. Und weil dieser Prozess unbewusst abläuft, wird das Ergebnis gerne als Wahrheit verkauft.
Autor: Johannes Höntsch Titel: Vernetzt Portal: pixelio.de
immer dann, wenn es zu persönlichen Nachteilen führt, ist die Globalisierung eine böse Errungenschaft der Neuzeit - kommt es durch eine Vernetzung zu Vorteilen, wird eher gesagt: "give me five".
Autor: Gerd Altmann/Shapes: AllSilhouettes.com Titel: Social Media Network 034 Portal: pixelio.de
"ich sage die Wahrheit, die reine Wahrheit, nichts als die Wahrheit, so wahr ich Gott helfe - und nun hätte ich gerne ihre Kontodaten für ein Abo auf weitere Wahrheiten ..."
Autor: Gerd Altmann Titel: Nichts als die Wahrheit Portal: pixelio.de
die jüngsten Zahlen über die hohe Jugendarbeitslosigkeit in Europa zeigen ernüchternd auf, dass bis zu 50 Prozent (Spanien) der jungen Menschen keine Arbeit finden. Da zerplatzen die Träume schnell - kein Ruhmesblatt für Politik und Wirtschaft.
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Thema: Kostenlose Kinofilme können sehr teuer werden Mo 19 Dez 2011 - 17:34
Hallo,
auf der Suche nach neuen und lukrativen Geschäftsideen waren einige Herrschaften auf die Idee gekommen, Kinofilme und Serien im Internet zum kostenfreien Anschauen anzubieten. Damit auch genügend Einnahmen für die Betreiber zu verzeichnen sind, wurden zahlreiche Werber als Partner gefunden. Es funktionierte so gut, dass die Bankkonten sich füllten – und die Staatsanwaltschaft aufmerksam wurde auf die damalige Nummer 1 auf diesem Markt, kino.to.
Es ist kein Jurastudium erforderlich, um mit dem Menschenverstand nachvollziehen zu können, dass ein gerade im Kino angelaufener Film nicht einfach im Kino mitgefilmt und offen im Netz angeboten werden darf. Gleiches gilt für Musikaufnahmen wie Fotos, hier gilt das Urheberrecht. Nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers ist eine Veröffentlichung erlaubt, eine recht komplexe Gesetzgebung. Dass die Produzenten von Kinofilmen einer kostenfreien Veröffentlichung nicht zustimmen würden, versteht sich, denn sie würden ihr eigenes Geschäft ruinieren.
Teure Haftstrafen
Auch der letzte mutmaßliche Macher hinter dem illegalen Internetfilmportal kino.to ist gefasst. Polizisten einer Sonderermittlungseinheit haben kürzlich einen jungen Mann aus Norddeutschland festgenommen. Er sei im niedersächsischen Delmenhorst gefasst worden und seit Juni auf der Flucht gewesen, wie die zuständige Generalstaatsanwaltschaft erklärte. Dem Mann wird vorgeworfen, im großen Umfang Raubkopien von Filmen über das Internet verbreitet zu haben. Zudem soll er am Aufbau und Betrieb des Nachfolgeportals „video2k“ beteiligt gewesen sein.
Drei Jahre Haft für 23.000 Raubkopien: Der Hauptadministrator des illegalen Filmportals kino.to ist vor dem Leipziger Amtsgericht schuldig gesprochen worden. Er soll Tausende Filme auf die Server des Online-Portals gestellt haben.
2,5 Millionen Euro wurden beschlagnahmt
Am 8. Juni 2011 waren bei einer europaweiten Durchsuchungsaktion zwölf Beschuldigte festgenommen worden, die als Betreiber der illegalen Plattform gelten. Bei kino.to waren nach früheren Angaben zuletzt mehr als eine Million Links auf geschützte Werke aus Film und Fernsehen im Angebot, monatlich kamen etwa 131 000 hinzu. Die Drahtzieher des illegalen Netzwerkes saßen in Leipzig. Auf Konten fanden die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Das Geld wurde beschlagnahmt. Ende September wurde eine erste Anklage erhoben. Diesem Beschuldigten wurde vorgeworfen, in mehr als einer Million Fällen gewerbsmäßig das Urheberrecht verletzt zu haben.
Der Unterschied von einem Betreiber und „Zuschauern“
Die damaligen Betreiber von kino.to wie die derzeitigen Betreiber von vielen Portalen sind offenbar der Ansicht, dass ihnen rechtlich nichts anzuhaben ist. Dies wird so begründet, dass sie selbst keine Filme in einer Datenbank gesammelt haben, sondern sie quasi „nur“ eine Durchgangsstation von den wirklichen Anbietern zu den Nutzern des Angebotes sind. Für die Nutzer solcher Angebote gibt es derzeit noch keine juristische Handhabe, sie rechtlich zu verfolgen. Nur sollte jedem Nutzer klar sein, der sich von den Portalen Filme auf den eigenen Rechner downloadet, dass diese „Spuren“ nachvollzogen werden können. Es darf davon ausgegangen werden, dass diese juristische „Grauzone“ noch gefüllt wird.
Roland Börck
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